Booking.com agierte seit dem Jahr 2006 auf Basis kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln. Sind auch Sie geschädigt? Dann nehmen Sie an der Sammelklage, initiiert durch den Hotelverband Deutschland e.V., teil.
Handeln Sie schnell und sichern Sie sich Ihre Teilnahme am Verfahren.
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Das VerfahrenDurch die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer haben die teilnehmenden Hotels weder Kosten noch Kostenrisiken zu tragen.
Die mit dem Fall betraute Kanzlei ist im Kartellrecht spezialisiert und führend auf dem Gebiet der Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche.
Die Ansprüche der teilnehmenden Hotels werden vollständig durch unsere Experten gemanaged.
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